Baugenehmigung.

Die Genehmigung zum Bauen eines Wintergartens, Terrassendach oder Carport ist Ländersache. Somit kann nicht eindeutig für das gesamte Bundesgebiet gesagt werden, ob für den Anbau eine bauliche Genehmigung gefordert ist oder nicht. Das wird in den Bundesländern recht unterschiedlich gehandhabt.

Nichtsdestotrotz müssen Baugenehmigungen in jedem Fall VOR Baubeginn von dem Bauherrn eingeholt werden.

Ein weiterer Aspekt, der berücksichtigt werden sollte, ist die Einwilligung des Nachbarn. Hier ist es sinnvoll, sich bei gutem Kontakt mit dem Nachbarn abzusprechen und gewisse Dinge schriftlich zu fixieren.

Erforderliche Unterlagen für die Einholung einer Baugenehmigung

Vor die Baugenehmigung hat der Gesetzgeber in Deutschland den Bauantrag gesetzt. Hat man also vor, ein Gebäude zu errichten, worunter unter Umständen auch der geplante Wintergarten, Terrassendach oder Carport fallen kann, muss zuerst einmal ein Bauantrag gestellt werden. In der Regel gibt es hierfür entsprechende Formulare, die auszufüllen sind. Der Nachbar ist zu fragen, ob er mit dem Bauvorhaben einverstanden ist. Diese Einverständniserklärung ist schriftlich zu fixieren und dem Antrag beizufügen. Neben den Bauzeichnungen des geplanten Baus ist zudem ein Lageplan (Auszug vom Katasteramt besorgen) erforderlich. Darüber hinaus darf eine eingehende und detaillierte Beschreibung des Baus, eine Bauberechnung (Fläche, die bebaut werden soll etc.), technische Nachweise (Schallschutz, eventuell Wärmeschutznachweis, Standsicherheitsnachweis) sowie ein Entwässerungsplan nicht fehlen. Je nach Baubehörde kann es sein, dass in den Anlagen noch ein Brandschutznachweis und detaillierte Angaben zum Heizungs- und Lüftungssystem beigebracht werden müssen. Hier hilft allerdings vorab der Besuch beim örtlichen Bauamt, bei dem man sein Anliegen vorträgt und sich dort wiederum schriftlich bestätigen lässt, welche Unterlagen gewünscht werden.

Wie ist ein Wintergarten definiert?

Der Bundesverband Wintergarten e. V. definiert einen Wintergarten so, dass es sich um ein Gebäude bzw. einen Anbau handelt, der überwiegend aus durchsichtigem Material gestaltet ist, welches von einer Trägerkonstruktion aus Metall, Kunststoff oder Holz gehalten wird und in dem sich mehrere Personen dauerhaft aufhalten können. Großflächig mit Fenstern versehene Anbauten, die über ein festes Dach verfügen, fallen nicht unter die Kategorie Wintergarten. Ein Wintergarten darf auch beheizt sein! Wobei beim Errichten und der Wintergarten-Planung darauf zu achten ist, dass dieser mit einer Wand an das Hauptgebäude grenzt und dass er dazu in der Lage ist, mit seinem Dach dem Wind, dem Regen und im Winter den Schneelasten zu trotzen. Ebenfalls muss ein Wintergarten über ein festes Fundament verfügen.

Mit freundlicher Empfehlung

Ihr TFT Ernst Team